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Falls sich ein Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Teil- oder Vollkasko) ergibt, und es sich um einen selbstverschuldeten Unfall
•Fahrerflucht (unbekannter Unfallgegner)
•einen Elementarschaden (z.B. Hagel)
•einen Einbruch
•einen Unfall mit Haarwild, Rindern usw.
handelt, reguliert Ihre Versicherung den Schaden (Kasko-Schaden). Bei Kasko-Schäden ist Ihre Versicherung jedoch weisungsberechtigt und kann das Gutachten bzw. den Kostenvoranschlag bei einem Kooperationspartner erstellen lassen. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob das Gutachten bzw. der Kostenvoranschlag von uns erstellt werden darf.
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